Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsabschluss und Geltung

  • 1.1 Die PanoramaVista Werbeagentur Philip Anderl (im Folgenden „die Agentur“) ist eine Werbeagentur, die insbesondere Onlinewerbemittel, Kreativkonzepte, Websites und Printprodukte zur Erstellung von Werbemitteln entwickelt und vertreibt sowie Beratungsleistungen im Werbe- und Kommunikationsbereich anbietet. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur. Die Agentur arbeitet ausschließlich auf Basis dieser AGB. Jegliche Aufnahme des Geschäftsverkehrs gilt als vorbehaltlose Zustimmung zu diesen AGB. Andere Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich von der Agentur akzeptiert. Vorrang haben individuelle Vereinbarungen oder Sonderbedingungen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
  • 1.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder Bestätigung bzw. durch via E-Mail übermittelte Bestätigung zustande. Auch eine mündliche Vereinbarung im Beisein eines Zeugen gilt als Vertragsabschluss.
  • 1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Ein weiterer Widerspruch der Agentur gegen AGB des Kunden ist nicht erforderlich.
  • 1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  • 1.5 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
  • 1.6 Da die Agentur keine Geschäftsbeziehungen zu Privatkunden unterhält, gelten diese AGB nur für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Mit der Beauftragung der Agentur bestätigt der Kunde, kein Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu sein.

2. Honorar und Zahlung

  • 2.1 Der Honoraranspruch der Agentur entsteht für jede erbrachte Leistung. Die Agentur kann Vorschüsse verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von EUR 5.000 oder bei Projekten, die sich über mehr als einen Monat erstrecken, kann die Agentur Zwischenabrechnungen oder Akontozahlungen stellen.
  • 2.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • 2.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten sind, werden gesondert entlohnt. Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
  • 2.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Agentur informiert den Kunden bei absehbaren Kostenüberschreitungen.
  • 2.5 Änderungen oder Abbrüche von Arbeiten durch den Kunden sind zu vergüten.
  • 2.6 Das Honorar ist 10 Tage netto ohne Abzug ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.
  • 2.7 Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen und der Ersatz von Mahn- und Inkassospesen.
  • 2.8 Die Agentur kann bei Zahlungsverzug sämtliche erbrachten Leistungen sofort fällig stellen.
  • 2.9 Die Agentur ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages zu erbringen.
  • 2.10 Bei Ratenzahlungen behält sich die Agentur das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung die gesamte noch offene Schuld zu fordern.
  • 2.11 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

3. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung

  • 3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Kostenvoranschlag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur.
  • 3.2 Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur und berechtigen die Agentur, gegebenenfalls Preise neu zu kalkulieren. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der Agentur.
  • 3.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde informiert die Agentur über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Der Kunde trägt die Kosten für Verzögerungen oder Wiederholungen von Arbeiten, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben notwendig werden.
  • 3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass diese Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Insbesondere garantiert der Kunde, dass die bereitgestellten Unterlagen keine Inhalte enthalten, die gegen das öffentliche Interesse verstoßen. Sollte die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.
  • 3.5 Vorbehaltlich anderslautender Einzelvereinbarungen wird das vom Auftraggeber an die Agentur übersandte Produktionsmaterial nicht an den Auftraggeber zurückgesandt.

4. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter

  • 4.1 Die Agentur ist berechtigt, ihre Leistung selbst auszuführen, sich sachkundiger Dritter als Unterstützer zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
  • 4.2 Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wählt diesen Dritten sorgfältig aus und achtet darauf, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
  • 4.3 Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde zu übernehmen.

5. Präsentationen und Konzeptschutz

  • 5.1 Hat der Kunde die Agentur beauftragt, ein Konzept zu erstellen, so anerkennt der Kunde, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung intensive Vorleistungen erbringt.
  • 5.2 Der Kunde teilt der Agentur seine Vorstellungen mit, welche die notwendigen Angaben enthalten. Aufgrund dieses Briefings erstellt die Agentur ein Konzept für das Projekt und präsentiert dieses.
  • 5.3 Die Konzeptleistungen bis zur Präsentation werden mit einer Präsentationspauschale abgegolten, die 10% des Gesamtbetrages ausmacht. Diese Pauschale enthält jedoch keine Nutzungsrechte. Gefällt dem Kunden das Konzept, kann er es erwerben und die Agentur setzt das Projekt im Detail um.
  • 5.4 Wird die Präsentation aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, so ist der Kunde verpflichtet, die Präsentationspauschale zu zahlen.
  • 5.5 Das Konzept untersteht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung ohne Zustimmung der Agentur ist nicht gestattet.
  • 5.6 Die Konzeptteile, die keine Werkhöhe erreichen, sind dennoch geschützt. Diese Ideen stellen den Ursprung von Vermarktungsstrategien dar.
  • 5.7 Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur präsentierten kreativen Werbeideen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung zu verwerten.
  • 5.8 Sofern der Kunde der Meinung ist, dass ihm bereits vor der Präsentation ähnliche Ideen gekommen sind, hat er dies der Agentur umgehend nach der Präsentation mitzuteilen.
  • 5.9 Im gegenteiligen Fall wird angenommen, dass die Agentur dem Kunden neue Ideen präsentiert hat.
  • 5.10 Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, wird eine Vertragsstrafe fällig.

6. Termine und Fristen

  • 6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
  • 6.2 Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, verlängern sich die Fristen entsprechend.
  • 6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

7. Eigentums- und Urheberrechte

  • 7.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit zurückverlangt werden. Wurde mit dem Kunden die Übertragung einer Werknutzungsbewilligung vertraglich vereinbart, so erwirbt der Kunde durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
  • 7.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ wird nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. Ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung und Abtretung der Nutzungsrechte hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

8. Social Media und Werbenetzwerke

  • 8.1 Die Agentur weist den Kunden darauf hin, dass Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook/Instagram, Google/YouTube) sich vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte abzulehnen oder zu entfernen.
  • 8.2 Die Betreiber von Werbenetzwerken (z.B. Facebook Ads, Google/GDN) behalten sich vor, Werbeanzeigen nach eigenem Ermessen zu entfernen.
  • 8.3 Die Agentur arbeitet auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der Sozialen Medien und Werbenetzwerke und haftet nicht dafür, dass die beauftragte Werbeanzeige jederzeit abrufbar ist.

9. Hostingdienstleistungen

  • 9.1 Die Agentur bietet Hosting-Dienstleistungen unter Beiziehung von Subunternehmern oder auf angemieteter Infrastruktur an.
  • 9.2 Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Strafrecht (StGB), das Wettbewerbsrecht (UWG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) zu beachten.
  • 9.3 Der Kunde überträgt an die Agentur alle notwendigen urheberrechtlichen Nutzungsrechte.

10. Vorzeitige Auflösung

  • 10.1 Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auflösen, z.B. bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch den Kunden.
  • 10.2 Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung auflösen, z.B. bei fortgesetzten Vertragsverletzungen durch die Agentur.

11. Haftung und Gewährleistung

  • 11.1 In Fällen leichter und grober Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und ihrer Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen.
  • 11.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der von der Agentur erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausgeschlossen. Der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  • 11.3 Werbemittel und vergleichbare Produkte werden entsprechend dem herrschenden Stand der Technik erstellt. Eine Haftung für mangelhafte, verzögerte oder unvollständige Schaltung wird ausgeschlossen.
  • 11.4 Websites und vergleichbare Produkte werden entsprechend dem herrschenden Stand der Technik erstellt. Eine Pflicht zur Anpassung an zukünftige technische Entwicklungen besteht nicht.
  • 11.5 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in drei Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber nach zwei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur.
  • 11.6 Schadensersatzansprüche, die nicht durch vorsätzliches Handeln der Agentur verursacht wurden, sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
  • 11.7 Die Agentur erbringt keine Rechtsberatungsleistungen. Es obliegt dem Auftraggeber, die rechtliche Zulässigkeit der Leistung zu überprüfen.

12. Datenschutz

  • 2.1 Die Agentur legt besonderen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Jene Daten, die der Kunde der Agentur übermittelt, werden nach bestem Wissen und Gewissen verarbeitet und gespeichert. Eine detaillierte Datenschutzerklärung kann auf der Website der Agentur eingesehen werden.

13. Aktualisierung der Datenschutzerklärung

  • Diese Datenschutzerklärung wurde zuletzt am 30. Juli 2024 aktualisiert.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • 13.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
  • 13.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
  • 13.3 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Gmünd, Niederösterreich, vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.